Neue Wohnung nur mit Energieausweis mieten

28.10.2010 von
Neumieter und Käufer sollten unbedingt einen Bedarfsenergieausweis verlangen, ehe sie sich für eine neue Wohnung entscheiden. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) empfiehlt, angesichts steigender Energiepreise stärker auf die energetische Qualität von Gebäuden zu achten und verschiedene Objekte mithilfe des Energieausweises zu vergleichen. Seit 2008 besteht in Deutschland die Energieausweispflicht für Wohnhäuser. Eigentümer, die eine Wohnung oder ein Haus vermieten, verkaufen oder verpachten, müssen Interessenten einen Energieausweis vorlegen. Herzstück des Energieausweises ist eine Farbskala von grün bis rot. Sie zeigt, wie viel Energie in diesem Gebäude im Durchschnitt für Heizung und Warmwasser benötigt wird.
 
Liegt das Gebäude im grünen Bereich, werden die Energiekosten in einem solchen Zuhause niedrig ausfallen. Liegt es aber im roten Bereich, ist Vorsicht geboten. In einem solchen Gebäude heizt man das Geld buchstäblich zum Fenster raus. Schuld daran sind in der Regel schlecht gedämmte Wände, alte Fenster und Heizung.
 
Für Käufer von Immobilien ist neben der Farbskala der Blick in die Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis besonders wichtig.
Das ist eine Übersicht von Sanierungsmaßnahmen, mit denen der Energieverbrauch im Gebäude reduziert werden kann. Die Modernisierungsempfehlungen helfen zukünftigen Eigentümern, den energetischen und baulichen Zustand eines Gebäudes besser einzuschätzen und zeigen, welche Kosten in den nächsten Jahren auf sie zukommen können.
 
Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten. Der Verbrauchsausweis basiert auf dem Energieverbrauch der Bewohner in den letzten drei Jahren. Bei der Ausstellung eines Bedarfsausweises nimmt der Fachmann dagegen die baulichen Bestandteile eines Gebäudes genau unter die Lupe. Auf der sicheren Seite ist man mit einem dena-Gütesiegel. Das bürgt für die Qualität des Energieausweises.
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