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Elf Stadtwerke legen Kartellbeschwerde gegen AKW-Laufzeitverlängerung ein
Zusammen mit zehn weiteren Regionalversorgern haben die Stadtwerke Tübingen eine Kartellbeschwerde bei der EU-Kommission gegen die vom Bundestag beschlossene Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke eingereicht. Wenn die Atomkraftwerke länger am Netz blieben, verzerre dies die Wettbewerbssituation auf dem Strommarkt zum Nachteil der kleinen Erzeuger, sagte der Geschäftsführer der Stadtwerke Tübingen, Achim Kötzle, dem SWR. Man habe in neue Kraftwerke investiert, in dem Glauben, dass durch das Abschalten der Atommeiler Bedarf für dezentral erzeugten Strom entstehen werde. Durch die Verlängerung der Laufzeiten würden diese Planungen über den Haufen geworfen.
Johannes von Bergen, der Geschäftsführer der Stadtwerke Schwäbisch Hall, die federführend an der Ausarbeitung der Kartellbeschwerde beteiligt waren, kritisierte, dass die Atommeiler in Zukunft konkurrenzlos billigen Strom anbieten könnten, da sie bereits abgeschrieben seien. Die Stadtwerke gerieten dadurch ins wirtschaftliche Hintertreffen. Die Laufzeitverlängerung verstößt nach Meinung der Stadtwerke gegen EU-Recht.
Ende Oktober hatte van Bergen sein Vorhaben für eine Kartellbeschwerde vorgestellt. Mehrere Bundesländer wollen zudem vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen die Laufzeitverlängerung klagen, darunter Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Bremen, Berlin und Brandenburg.
Das Energiekonzept der Bundesregierung sieht unter anderem eine Laufzeitverlängerung um durchschnittlich zwölf Jahre vor. Der letzte Reaktor wird demnach vermutlich erst etwa 2040 abgeschaltet.
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