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Umwelthilfe: Energiesparlampen von toom-Baumärkten überschreiten Quecksilbergrenzwert
Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren enthalten technisch bedingt und in geringen Mengen giftiges Quecksilber. Um die Risiken für Nutzer und Umwelt einzugrenzen, beschränkt die so genannte RoHS-Richtlinie der EU (2002/95/EG, Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten) die Höchstmenge des Metalls auf fünf Milligramm je Energiesparlampe.
In Lampen hoher Qualität finden sich deshalb heute meist nur noch Quecksilbermengen von weniger als zwei Milligramm. Dagegen ermittelte ein unabhängiges Prüflabor im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) überhöhte Quecksilberwerte in Produkten, die von der Baumarktkette toom - einem Unternehmen der REWE-Gruppe - vertrieben werden. Fünf Energiesparlampen der Marke LUXXX Energy saver candle wurden geprüft. In zwei der Lampen ergaben die Analysen Quecksilberwerte von 5,70 bzw. 6,35 Milligramm.
Auf Nachfrage erklärte REWE gegenüber der DUH, die beanstandeten Energiesparlampen seien bereits im Mai 2002 angekauft und damit vor dem 1. Juli 2006 in Verkehr gebracht worden. Daher seien sie vom europäischen Quecksilbergrenzwert ausgenommen.
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