Solarwärme: Fördertopf für 2010 noch nicht ausgeschöpft
Für die Beantragung der sogenannten Innovationsförderung müssen lediglich ein Angebot und ein vorhabenbezogenes Anlagenschema für die Solarwärme-Anlage vorliegen, der Bau der Anlage kann dann innerhalb der kommenden neun Monate erfolgen. Häufig übernehmen Solarfachbetriebe oder Hausbanken die Antragstellung für den Hausbesitzer.
Eigentümer von Mehrfamilienhäusern erhalten Fördergelder, wenn sie eine Solarwärme-Anlage zur reinen Warmwasserbereitung oder zur Heizungsunterstützung installieren lassen. 180 Euro Förderung pro Quadratmeter Bruttokollektorfläche stellt der Bund im Marktanreizprogramm bereit. Gefördert werden Solarwärme-Anlagen ab 20 bis 40 Quadratmeter Kollektorfläche auf bestehenden Mehrfamilienhäusern, in denen sich mindestens drei Wohnungen befinden.
Außerdem muss die Solarwärme-Anlage bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Die Kollektoren müssen beispielsweise das europäische Prüfzeichen „Solar Keymark“ tragen. Der Förderantrag für eine Solarwärme-Anlage ist vor Vorhabensbeginn an das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu stellen. Als Vorhabensbeginn gilt der Vertragsabschluss. Planungsleistungen dürfen jedoch bereits vor Antragstellung erbracht werden.
Ein Blick auf die Förderampel zeigt Solarinteressenten sofort, ob noch ausreichend Haushaltsmittel zur Förderung erneuerbarer Energien verfügbar sind.
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