Strompreiserhöhungen - das können Sie dagegen tun
Preiserhöhungen muss man als Verbraucher nicht einfach hinnehmen. Gesetzlich vorgeschrieben ist das "Sonderkündigungsrecht" des Verbrauchers, falls der Vertragspartner - in diesem Falle ein Energieversorger - den Preis erhöht. Dieses Sonderkündigungsrecht heißt so, weil sich der Verbraucher hierbei nicht an die normalen Kündigungsfristen des Vertrages halten muss. Doch das geht nicht ewig: Auch das Sonderkündigungsrecht ist an Fristen gekoppelt, normalerweise sind es vier Wochen. Wie sollte man jetzt reagieren?
Lesen Sie hierzu unseren Artikel.