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Wulff unterzeichnet umstrittenes Atomgesetz
Die Verlängerung der Laufzeiten deutscher Atomkraftwerke um durchschnittlich zwölf Jahre hat eine entscheidende Hürde genommen. Bundespräsident Christian Wulff habe das umstrittene Gesetz unterzeichnet, teilte das Bundespräsidialamt am Mittwoch in Berlin mit. Die SPD kündigte für Anfang 2011 eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht an.
Das von Bundespräsident unterzeichnete Atomgesetz bedeutet die Abkehr vom bereits beschlossenen Atomausstieg. Diesen hatte die rot-grüne Bundesregierung vor zehn Jahren mit den Energieversorgern ausgehandelt. Nun soll die Laufzeit der 17 Atomkraftwerke in Deutschland im Schnitt um zwölf Jahre verlängert werden. Einige werden somit noch Jahrzehnte laufen.
Das Staatsoberhaupt sei „nach intensiver und sorgfältiger Prüfung aller verfassungsrechtlichen Gesichtspunkte zu dem Ergebnis gekommen, dass rechtliche Gründe einer Ausfertigung dieses Gesetzes nicht entgegen stehen“, erklärte das Bundespräsidialamt. Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Das Elfte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes, das auch die Laufzeitverlängerung für Kernkraftwerke enthält, wurde vom Bundestag am 28. Oktober beschlossen. Der Bundesrat hatte am 26. November keine Zustimmungsbedürftigkeit festgestellt. Nach der Verfassung hat der Bundespräsident zu prüfen, ob das Gesetz entsprechend den Vorschriften des Grundgesetzes zustande gekommen ist.
Insgesamt fertigte Wulff vier Gesetze des Energie- und Klimapaketes aus. Bei den weiteren Gesetzen handelte es sich um das Zwölfte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes, das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ sowie das Kernbrennstoffsteuergesetz.
(dapd/stu/fgr /3)
(dapd/stu/fgr /3)