Durchschnittserlös erstmals über zehn Cent pro kWh
Der starke Anstieg des Durchschnittserlöses für Stromlieferungen lässt sich durch die längeren Laufzeiten der Lieferverträge und die darin vereinbarten Preise erklären: So dienten meist die hohe Strompreise des zweiten Halbjahres 2008 als Basis der Vertragsabschlüsse für Stromlieferungen im Jahr 2009.
Der Grenzpreis ist gesetzlich definiert als Durchschnittserlös der Versorgungsunternehmen je kWh Strom, berechnet aus Stromlieferungen an Sondervertragskunden. Gemäß der Konzessionsabgabenverordnung dient der Grenzpreis den Energieversorgungsunternehmen als Grundlage zur Berechnung der Konzessionsabgaben. Das sind Entgelte, die die Energieversorger den Gemeinden für das Recht zahlen müssen, die Letztverbraucher mit Strom zu versorgen und öffentliche Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zu nutzen.
Der Durchschnittserlös an alle Letztverbraucher belief sich im Jahr 2009 auf 12,98 Cent je Kilowattstunde. Das ist ein Plus von 12,6 Prozent gegenüber 2008. Bei der Abgabe an Tarifkunden, d.h. an Haushalte und Kleinstverbraucher, erlösten die Energieversorger 2009 im Durchschnitt 17,75 Cent je Kilowattstunde, also 7,3 Prozent mehr als 2008.