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2011: Neue Regelungen für Mieter und Immobilienbesitzer
Mieter und Immobilienbesitzer müssen sich 2011 auf eine Reihe von Neuregelungen einstellen. So wurde die Förderung für Photovoltaik-Anlagen zum 1. Januar erneut gekürzt. Hausbesitzer, die eine neue Anlage in Betrieb nehmen, erhalten nur noch eine Einspeisevergütung von 28,74 Cent je Kilowattstunde Strom. Diese Vergütung wird 20 Jahre plus das Jahr der Inbetriebnahme gezahlt.
Wer seine Solarstromanlage bis zum 31. Dezember 2010 ans Netz gebracht hat, profitiert noch 20 Jahre lang von einer Vergütung in Höhe von 33,03 Cent.
Wer seine Solarstromanlage bis zum 31. Dezember 2010 ans Netz gebracht hat, profitiert noch 20 Jahre lang von einer Vergütung in Höhe von 33,03 Cent.
In vielen Fällen müssen Besitzer von Häusern, deren Dämmung gewisse Mindestanforderungen nicht erfüllt, im Laufe des Jahres 2011 die oberste Geschossdecke ihres Dach-, beziehungsweise Spitzbodens nachträglich dämmen. Die genauen Anforderungen und Ausnahmen können Eigentümer in der Energieeinsparverordnung (EnEV) nachlesen.
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Wegen des enormen Zubaus an neuen Photovoltaik-Anlagen steigt die Umlage für Erneuerbare Energien (EEG-Umlage) auf den Strompreis von 2,05 auf 3,5 Cent je Kilowattstunde. Die meisten Anbieter werden deshalb ihre Strompreise erhöhen. Der erst 2009 für Wohngeldempfänger eingeführte Heizkostenzuschuss wird zum 1. Januar 2011 wieder abgeschafft. Vom Heizkostenzuschuss profitierten vor allem Senioren und Geringverdiener. Die Bundesregierung hat den Zuschuss im Rahmen ihres Sparpakets verworfen.