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Bundeskabinett bestätigt Kürzung bei Solarförderung
Das Bundeskabinett hat heute die vorgezogenen Maßnahmen zur Kostendämpfung bei der Förderung erneuerbarer Energien bestätigt. Deshalb soll die zum 1. Januar 2012 vorgesehene weitere Absenkung der Vergütung teilweise schon zum 1. Juli 2011 erfolgen. Für Freiflächen-Anlagen soll die Absenkung zum 1. September 2011 wirksam werden. Vorgeschlagen wird eine Absenkung der Vergütung in Abhängigkeit von der Marktentwicklung in den Monaten März, April und Mai 2011. Die Absenkung kann damit bereits Mitte 2011 je nach Marktentwicklung bis zu 15 Prozent betragen. Vorgeschlagen wird eine weitere Absenkung der Solarstromvergütung, die Eingrenzung des so genannten Grünstromprivilegs und eine Neuregelung der Biogas-Förderung.
Der Ausbau des Solarstroms in Deutschland entwickelt sich weiterhin sehr dynamisch. Auch im Jahr 2010 wurden die Erwartungen wieder deutlich übertroffen. Insgesamt sind in Deutschland derzeit Solarstromanlagen mit einer Leistung von rund 17.000 Megawatt installiert, mehr als 7.000 Megawatt davon wurden im vergangenen Jahr in Betrieb genommen. Die Förderung muss nach Ansicht der Bundesregierung dieser raschen Marktentwicklung im Interesse der Stromverbraucher flexibel angepasst werden.
Die Fraktionen sollen die Empfehlungen nun in Gesetzesform gießen. Die Förderkürzung soll an ein bereits bestehendes Gesetz angehängt werden, das dann von den Fraktionen in den Gesetzgebungsprozess eingebracht wird. Beides dient dazu, Zeit zu sparen, damit das Gesetz pünktlich zum Juli dieses Jahres in Kraft treten kann, hieß es aus dem Bundesumweltministerium. Wird ein Gesetz von den Bundestagsfraktionen eingebracht, gibt es im Bundesrat nur einen Durchgang und die Länder können keine Stellungnahme abgeben. Im vergangenen Jahr hatte die Länderkammer bei der damals schon erfolgten Solarförderung den Vermittlungsausschuss angerufen.
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