Klage gegen Bebauungsplan für Kohlekraftwerk Brunsbüttel
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der BUND klagen gegen den Bebauungsplan für ein großes Kohlekraftwerk in Brunsbüttel. Dem Antrag auf Normenkontrolle beim Oberverwaltungsgericht Schleswig habe sich auch ein Anwohner angeschlossen, teilten die Verbände am Mittwoch mit. Der Bebauungsplan Nummer 56 soll die Grundlage für die Ansiedlung des von SüdWestStrom (SWS) nördlich des Elbehafens geplanten Doppelblock-Kraftwerks mit 1.820 Megawatt bilden.
Beide Umweltverbände hatten zuvor bereits eine Normenkontrollklage gegen ein benachbartes Kraftwerksprojekt von GDF Suez eingereicht. Ende vergangenen Jahres gab der französische Energiekonzern das Projekt jedoch auf. Ursprünglich wollte GDF Suez das 800-Megawatt-Kraftwerk bis 2012 fertigstellen.
In dem aktuellen Fall geht es um das von einer Tochter der kommunalen Beteiligungsgesellschaft SWS geplante Kraftwerk. Ende vergangenen Jahres hatte die Stadt Brunsbüttel den Bebauungsplan beschlossen. Dieser enthält nach Ansicht des DUH ein ganzes Bündel von Fehlern. "Die Stadt Brunsbüttel und die Genehmigungsbehörden in Schleswig-Holstein laufen sehenden Auges in ein Datteln II", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake in Anspielung auf ein 2009 gerichtlich gestopptes Kohlegroßkraftwerk in Nordrhein-Westfalen.
Nach Ansicht der Kläger würden mit der Inbetriebnahme die zulässigen Feinstaub-Grenzwerte überschritten. In Brunsbüttel werde wie beim Fall Datteln der Mindestabstand von 1.500 Metern zwischen Kraftwerk und Wohngebiet nicht eingehalten. Zudem würde der Betrieb seltene und vom Aussterben bedrohte Fischarten, aber auch Speisefische wie Aal und Stint bedrohen. Die Umweltverbände rechnen mit einer Verfahrensdauer von einem Jahr.
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