Greenpeace klagt gegen AKW-Laufzeitverlängerung

03.02.2011 von
Greenpeace hat heute gemeinsam mit Anwohnern der sieben ältesten Atomkraftwerke Verfassungsbeschwerde gegen das 11. und 12. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes eingereicht. Die Umweltorganisation sieht in der von Schwarz-Gelb beschlossenen AKW-Laufzeitverlängerung sowie der Abschwächung von Schutzansprüchen der Anwohner von Atomanlagen das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit der Bürger verletzt.
 
Ein entsprechendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts könnte die Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke wieder rückgängig machen. "Der Deal mit den Atomkonzernen verletzt die im Grundgesetz garantierten Rechte der Bürger. Wenige profitieren von der Laufzeitverlängerung - das Risiko trägt die Allgemeinheit", sagt Heinz Smital, Atomexperte bei Greenpeace. "Der Weiterbetrieb der alten Reaktoren ist hochgefährlich, eine sichere Entsorgung des radioaktiven Abfalls nicht in Sicht. Es gibt keine andere Industrie, die so ungehindert Hochrisikoanlagen betreiben und den gefährlichsten Müll der Welt produzieren darf."
 
Nach Ansicht der Kläger weisen die sieben ältesten deutschen Atomreaktoren erhebliche Sicherheitsmängel auf. Kein deutscher Reaktor kann dem Absturz eines großen Passagierflugzeuges standhalten. Die sieben ältesten Meiler verfügen zudem nur über einen geringen Schutz gegen den Absturz auch kleinerer Flugzeuge. Gegen einen Terrorangriff mit konventionellen Waffensystemen sind vor allem diese Anlagen ungeschützt. Greenpeace klagt derzeit zusammen mit Anwohnern auch wegen Terrorgefahr auf Widerruf der Betriebsgenehmigung für sechs der ältesten Atomreaktoren (Biblis A und B, Isar 1, Krümmel, Brunsbüttel und Philippsburg 1).
 
Auch SPD und Grüne sowie die Länder Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Bremen, Brandenburg und Berlin haben eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt. Ihre Kritik richtet sich vor allem gegen das Zustandekommen des Gesetzes, das ohne die Zustimmung des Bundesrats beschlossen worden war. Wollenteit rechnet daher damit, dass das Bundesverfassungsgericht "entgegen der üblichen Verfahrensdauer" schnell über die Beschwerde befinden werde, möglicherweise noch in diesem Jahr.
 
 

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