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Baugenehmigung für Solaranlage?
Die Zeitschrift Finanztest weist in ihrer März-Ausgabe auf eine erhebliche Rechtsunsicherheit für Betreiber von Solarstromanlagen hin. In den Bauordnungen der Bundesländer steht zwar, dass für Solaranlagen auf Gebäuden keine Genehmigung nötig ist. Wenn die Eigentümer den Strom jedoch ins öffentliche Netz speisen, kann die Anlage doch genehmigungspflichtig sein. In reinen Wohngebieten kann das Bauamt die Anlage sogar verbieten.
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Die Rechtslage ist kompliziert und wird unterschiedlich ausgelegt. In Niedersachsen brauchen Hauseigentümer eine Baugenehmigung, wenn sie Solarstrom ganz oder überwiegend ins Netz speisen. Das tun fast alle, weil sich die Anlage sonst nicht rechnet. Die oberste Baubehörde des Bundeslands stuft die Netzeinspeisung als gewerbliche Gebäudenutzung ein, die in allgemeinen Wohngebieten nur ausnahmsweise und in reinen Wohngebieten gar nicht zulässig ist. Auch in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist eine Genehmigung nötig, wenn der Strom nicht überwiegend selbst verbraucht wird.
In Bayern und Baden-Württemberg brauchen Hauseigentümer dagegen selbst dann keine Genehmigung, wenn sie den Solarstrom komplett an den Netzbetreiber verkaufen. Das gleiche gilt zum Beispiel in Berlin, Bremen und Hamburg.
Finanztest empfiehlt, vor dem Bau einer Solaranlage bei den örtlichen Behörden nachzufragen. Wer schon ohne Genehmigung eine Anlage auf dem Dach hat sollte am besten gar nichts unternehmen. Sollte es irgendwann einmal Ärger geben, kann man sich auch dann noch um eine Genehmigung kümmern.
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