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AKW-Müll: Asse-Rückholung kostet 2 Milliarden
Die Bergung des Atommülls aus dem maroden Atommülllager Asse soll nach einem Zeitungsbericht zwei Milliarden Euro kosten. Diese Zahl nannte die Braunschweiger Zeitung und berief sich auf eine neue Schätzung des Bundesumweltministeriums. Probebohrungen sollen laut dem Bericht im Frühjahr beginnen, die Fässer seien vermutlich beschädigt.
Die Braunschweiger Zeitung zitiert aus der Stellungnahme des Umweltministeriums an den Umweltausschuss im Bundestag: "Es ist zu vermuten, dass sich die Kosten für den Betrieb der Schachtanlage Asse II, die Koordinierung und die Zwischenlagerung der zurückgeholten radioaktiven Abfälle zusammen auf über zwei Milliarden Euro belaufen könnten." Noch nicht enthalten seien darin die Kosten für die spätere Schließung der Schachtanlage und die Endlagerung der Abfälle.
Dem Zeitungsbericht zufolge visiert das Umweltministerium für den Beginn der Probebohrungen dieses Frühjahr an. Als erstes soll die Kammer 7 nach erteilter Genehmigung angebohrt werden, später auch die Kammer 12. Das Ministerium verweist den Angaben zufolge auf einen problematischen Zustand der Fässer: "Aufgrund der Gebirgskonvergenz ist mit einer Verformung der Einlagerungskammern und infolge dessen auch mit Beschädigungen der dort eingelagerten Abfallgebinde zu rechnen." Dafür sprächen aufgefangene seismische Signale und das Auftreten kontaminierter Lösungen.
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Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat einen Medienbericht über die Anordnung eines "faktischen Erkundungsstopps" im Endlagerbergwerk Gorleben zurückgewiesen. Die Darstellung in der Zeitung Die Welt "entspricht nicht den Tatsachen und ist offensichtlich interessengeleitet", sagte BfS-Sprecher Florian Emrich am Freitag auf dapd-Anfrage.
Das Blatt hatte am selben Tag berichtet, das BfS habe Ende Januar "faktisch einen Stopp der weiteren Erkundungsarbeiten in Gorleben angeordnet". In einem dreiseitigen Schreiben an die Baufirma Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe (DBE) habe das Bundesamt verfügt, dass die Arbeiten an dem nun zur Untersuchung anstehenden Erkundungsabschnitt 3 einzustellen seien. Auch alle Investitionen in Bezug auf den neuen Abschnitt seien "umgehend zurückzustellen".