Stromverbrauch zu hoch? Es kann am Zähler liegen

22.02.2011 von
Die Stromzähler sind Eigentum der Energieversorgungsunternehmen und unterliegen einer Eichpflicht. Oft tauchen Fragen auf, wie lange solch eine Eichung gilt und warum solche Geräte jahrelang betrieben und nicht ausgetauscht werden.
 
"Für alle eingesetzten Stromzähler gibt es klare Regelungen und Prüfvorschriften", informiert Roland Pause, Energieexperte der Verbraucherzentrale Sachsen. "Mit dem Eichgesetz und seinen Durchführungsverordnungen hat der Staat gesetzliche Grundlagen geschaffen. Entweder werden die Zähler nach einer bestimmten Zeit getauscht und durch neue ersetzt oder nach einem Stichprobenverfahren nachgeeicht. Im letzten Fall wird eine Stichprobe aus einem großen Los von Zählern gleicher Art geprüft. Wenn die Stichprobe die Fehlergrenzen einhält, erfolgt die Nacheichung auch für die nicht geprüften Zähler des Loses."
 
In den Haushalten sind im Wesentlichen elektromechanische Zähler im Einsatz, die mit einer rotierenden Induktionsscheibe arbeiten. Solche Ferrariszähler haben eine Eichgültigkeitsdauer von 16 Jahren. Durch Tausch gegen einen frisch geeichten Zähler beginnt wieder eine Frist von 16 Jahren. Durch eine Prüfung nach dem Stichprobenverfahren kann die Eichfrist um bis zu fünf Jahre verlängert werden.
 
Bestehen Zweifel an der Richtigkeit eines gültig geeichten Zählers, kann über den Eigentümer des Zählers (gewöhnlich das Energieversorgungsunternehmen) eine "Befundprüfung" bei einer staatlich anerkannten Prüfstelle beantragt werden. Dort wird der Zähler untersucht. Liegt die Messgenauigkeit innerhalb der Verkehrsfehlergrenzen, sind die Kosten der Prüfung von den Verbrauchern zu tragen. Bei Überschreitung der Fehlergrenzen trägt der Eigentümer des Zählers die Kosten. Hierzu sollte man wissen, dass die Verkehrsfehlergrenzen doppelt so hoch sind wie die Eichfehlergrenzen und je nach Genauigkeitsklasse des Zählers bei 6 bis 10 Prozent liegen können.
 

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