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Stichwort: Abkehr vom Atomausstieg

28.02.2011 von

AKW BrunsbüttelDas schwarz-gelbe Energiekonzept, gegen das nun Klagen vor dem Verfassungsgericht eingereicht werden, bedeutet die Abkehr vom Atomausstieg. Diesen hatte die rot-grüne Bundesregierung vor zehn Jahren mit den Energieversorgern ausgehandelt. Nun soll die Laufzeit der 17 Atomkraftwerke in Deutschland im Schnitt um zwölf Jahre verlängert werden. Einige werden somit noch Jahrzehnte laufen.

Ursprünglich sollten alle Kraftwerke bis etwa 2021 abgeschaltet werden. So sah es der sogenannte Atomkonsens vor, den Rot-Grün im Jahr 2000 mit den Betreibern aushandelte und 2002 gesetzlich verankerte. Das Gesetz gestand jedem der damals 19 funktionierenden Atommeiler sowie dem bereits 1988 abgeschalteten Reaktor Mülheim-Kärlich eine bestimmte Reststrommenge zu. Sobald sie produziert ist, sollte die Betriebserlaubnis erlöschen. Daraus ergaben sich durchschnittliche Laufzeiten von 32 Jahren. Zum Oktober 2009 war laut Bundesamt für Strahlenschutz rund 60 Prozent der 2000 vereinbarten Reststrommenge verbraucht.

Planmäßig vom Netz gingen aber nur die Reaktoren in Stade und Obrigheim in den Jahren 2003 und 2005. Bei weiteren Meilern verzögerte sich die Abschaltung, weil sie wegen Pannen oder Revisionen längere Zeit still standen. Das theoretische Enddatum 2021 hat sich damit bereits nach hinten verschoben. Nach dem Atomgesetz wären die nächsten Kandidaten für die Abschaltung die hessischen Reaktoren Biblis A und B sowie Neckarwestheim 1. Danach folgen sollten Brunsbüttel, Isar 1, Unterweser und Philippsburg 1.

Bei allen soll sich das Enddatum nun verschieben: Die Reaktoren, die vor 1980 ans Netz gingen, sollen acht Jahre zusätzlich bekommen - umgerechnet wiederum in Strommengen. Die neueren Kraftwerke sollen
14 Jahre zusätzlich erhalten. Die Betreiber behalten das Recht, Produktionszeiten von alten auf neue Kraftwerke zu übertragen. Zu erwarten ist deshalb, dass der letzte Reaktor erst um das Jahr 2040 vom Netz geht - wann genau dies geschieht, das kann auch die Bundesregierung nicht vorhersagen.

Ob dies verfassungsgemäß ist, ist unter Experten umstritten. Nun wird das Verfassungsgericht in Karlsruhe das letzte Wort haben.

 

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