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Was bedeutet "Restrisiko" eigentlich?
In der Diskussion um die Zukunft der Atomkraftwerke fällt immer wieder der Begriff "Restrisiko". Was umfasst das? Klar ist: Diese Gefahr bezeichnete das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil von 1978 zum sogenannten Schnellen Brüter von Kalkar als "Restrisiko". Dieses Risiko müsse von den Behörden in Betracht gezogen werden, da das Atomgesetz die Genehmigungen von Anlagen auch dann zulasse, "wenn die Wahrscheinlichkeit eines künftigen Schadens nicht mit letzter Sicherheit auszuschließen ist". Ungewissheiten jenseits der Schwelle von praktischer Vernunft seien "unentrinnbar und insofern als sozialadäquate Lasten von allen Bürgern zu tragen".
Wir haben uns den Begriff näher angeschaut und die Ergebnisse in einem Artikel zusammengefasst.