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Versicherer: Crashtests zeigen hohe Unfallrisiken bei E-Bikes

11.04.2011 von

E-Bikes

Elektrisch unterstütze Fahrräder (E-Bikes oder Pedelecs) liegen in Deutschland im Trend. Die Hersteller freuen sich über zweistellige Zuwachsraten und die Radler über den „eingebauten Rückenwind“. Doch diese Entwicklung birgt nach Ansicht der Unfallforschung der Versicherer (UDV) auch Gefahren. Nach vier Crashtests und umfangreichen Fahrversuchen kommen die Unfallforscher in einer jetzt aktuell vorgestellten Studie zu dem Schluss, dass vor allem die schnellen E-Bikes (bis 45 km/h) eine Gefahr für den Fahrer selbst, aber auch für andere Verkehrsteilnehmer sein können.

Problem 1: Verkehrswege
Pedelecs und E-Bikes erreichen nicht nur eine höhere Durchschnittsgeschwindigkeit, sondern auch eine höhere Höchstgeschwindigkeit, vor allem am Berg. Häufigere Überholmanöver sind damit vorprogrammiert und – wie der Crashtest der UDV zeigt (zu sehen auf www.youtube.com/unfallforschung) – können durch die hohe Geschwindigkeit im Ernstfall mit schweren Unfallfolgen für Radfahrer und Pedelec-Fahrer enden.

Problem 2: Ausfahrten und Kreuzungen
Pedelecs und E-Bikes sprechen viele Radfahr-Gruppen an. Senioren genauso wie Eltern mit Kinderanhängern oder sogar sportliche Fahrer. Für Autofahrer ist es künftig schwieriger zu erkennen, wie schnell ein Radler unterwegs ist. Auch ein Senior auf einem Citybike kann jetzt dank Elektrounterstützung viel schneller auftauchen, als aus der Erfahrung „gelernt“. Riskante Situationen können dadurch an Ausfahrten und Kreuzungen entstehen. Schwere Verletzungen beim seitlichen Anprall an ein Auto sind – wie ein zweiter Crashtest der UDV zeigt – nicht nur bei „unbehelmten“ Radlern zu erwarten.

Problem 3: Fußgänger
Fußgänger sind die schwächsten Verkehrsteilnehmer. Unfälle mit elektrisch unterstützten Fahrrädern können für alle Beteiligten mit schweren Verletzungen enden, wie der dritte Crash-Versuch zeigt.

Problem 4: Technik
Die 45 km/h-Pedelecs müssen im Sinne der EU-Richtlinie 2002/24/EG eigentlich wie ein Kleinkraftrad (Klasse L1e) betrachtet werden. Sprich: Es muss zum Beispiel ein Motorradhelm getragen werden, ein Bremslicht, Abblendlicht, Spiegel, bauartgenehmigte Reifen und so weiter vorhanden sein. Da in der Praxis die vorgeschriebene Technik aber oft fehlt, bewegen sich die meisten dieser „Schnell-Radler“ illegal auf den Straßen. Aus diesem Grund fordert die UDV eine neue Fahrzeugklasse für „schnelle“ Pedelecs mit sinnvollen technischen und zulassungsrechtlichen Regelungen. Dazu gehören: Höchstgeschwindigkeit 30 km/h, max. 500 W-Motor, Versicherungskennzeichen, Mofa-Prüfbescheinigung, Fahrradhelm und Klingel statt Hupe.

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