Unsichere Garantien auf Solarmodule: Verbraucherzentrale mahnt Hersteller ab

18.05.2011 von

Bis zu 30 Jahre lang sollen Photovoltaik-Module nach den Versprechungen der Hersteller garantiert maximalen Ertrag aus der Sonnenenergie einfahren. Wer in diesem Zeitraum jedoch Produktfehler oder Minderleistung reklamieren will, dem ist die Garantieleistung kei­nesfalls sicher. Die Verbraucherzentrale NRW hat fünf der Marktführer der Modul-Branche jetzt wegen ihres Kleingedruckten abgemahnt.

Rund 700.000 Photovoltaik-Module nutzen bereits auf Ein- und Mehrfamilienhäusern die Energie der Sonne zur Stromerzeugung – Tendenz steigend. Mit langjährigen Leistungsgaran­tien befeuert das Marketing von Modulherstellern und Installateuren die Kaufentscheidung von Hausbesitzern: Versprochen wird ein maximaler Stromertrag dank optimaler Leistung der Module auf dem Dach. Bis zu 30 Jahre wollen sie für Mindestleistungen ihrer PV-Module geradeste­hen, für bis zu zehn Jahre garantieren sie, dass Module über die zwei­jährige gesetzliche Gewährleistung hinaus frei von Fehlern in Material und Verarbeitung sind. Für Neukunden, die sich auf die Sonnenseite der Stromproduktion begeben wollen, zwei zentrale Versprechen, da sie den Stromertrag und die Investitionskosten der PV-Anlage absichern.

"Doch wenig sonnig sind die Aussichten für Anlagen-Besitzer, die ihre Garantieansprüche im Fall der Fälle in der Praxis durchsetzen wollen", berichtet NRW-Verbraucherzentralenvorstand Klaus Müller von Schatten im Kleingedruckten der fünf Branchen-Riesen Yingli Green Energy, Trina Solar, Solar World, Bosch Solar und Mitsubishi Electric Europe. "So wer­den in den Garantiebedingungen etwa alle Abwicklungskosten auf den Verbraucher abgewälzt. Im Klartext heißt das: Kosten für die Prüfung durch einen Fachmann vor Ort, für den Ausbau, Transport und die Prü­fung durch ein Prüfinstitut sowie für den Transport und den Einbau neuer Module hat der Kunde zu tragen", konstatiert er bei der Durchsetzung von Garantieansprüchen tiefe Sonnenfinsternis: "Angesichts der zu erwartenden hohen Kosten hierfür verkommt das Garantieversprechen zur Nullnummer."

Zudem: Drei Unternehmen (Yingli, Mitsubishi und Bosch) behalten sich in den Klauseln vor, nach eigenem Ermessen zu entscheiden, ob ein Garantiefall beziehungsweise Ausschlussgründe vorliegen oder nicht. "Es lässt sich jedoch stets technisch nach- und beweisen, ob es sich um Material- oder Verarbeitungsfehler beziehungsweise eine Minderleistung handelt", rügt Müller dieses Vetorecht, das Willkür des Garanten in den Garantiebedingungen Tür und Tor öffnet.

Im Garantiefall wollen alle Unternehmen nach eigenem Ermessen über die konkrete Leistung für den Kunden befinden: So soll bei drei Unternehmen (Trina, Solar World und Bosch) nur der Kaufpreis bzw. Restwert des mangelhaften Moduls erstattet, jedoch keine Entschädigung für die geringere Leistung der Anlage aufgrund des mangelhaften Moduls gezahlt werden. "Eine Restwerterstattung ist von einer Leistungsgarantie jedoch weit entfernt", rechnet der NRW-Verbraucherzentralenvorstand vor, "denn der Restwert des Moduls ist wesentlich geringer als der Betrag, der dem Eigentümer an verlorener Einspeisevergütung bzw. eingesparten Stromkosten entgeht, wenn die Anlage nicht für den garantierten Zeitraum die maximale Leistung erbringt."

"Die Verbraucherzentrale NRW wird jetzt alle noch offenen Beanstan­dungen gerichtlich klären lassen", kündigte Klaus Müller an, für mehr Verbraucherrechte im expandierenden Markt der Nutzung erneuerbarer Energien kämpfen zu wollen, "denn es steht zu befürchten, dass strittige Garantiefälle künftig zunehmen, wenn immer mehr PV-Anlagen aus dem aktuellen Boom in die Jahre kommen und anfälliger werden."

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