EEG-Umlage soll maximal um 0,2 Cent pro Kilowattstunde steigen
Bis zum Jahr 2030 soll die EEG-Umlage maximal um 0,2 Cent pro Kilowattstunde steigen. Für einen Vier-Personen-Haushalt mit einem durchschnittlichen Stromverbrauch von 3.500 Kilowattstunden würde eine Erhöhung der EEG-Umlage um 0,2 Cent pro Kilowattstunde Mehrkosten von 60 Cent pro Monat bedeuten.
Um dieses Ziel zu erreichen, will Bundesweltminister Norbert Röttgen im Rahmen der Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) die Stromerzeugung aus Windkraft stärker fördern und die Vergütungssätze für die Einspeisung von Solarenergie und Biomasse gleichzeitig absenken. Das berichtet die „Rheinische Post“, der der aktuelle Gesetzesentwurf des Bundesumweltministeriums vorliegt. Das Gesetz soll am 6. Juni im Kabinett beschlossen werden und 2012 in Kraft treten.
Das EEG fördert die Erzeugung von Strom aus Wind, Wasser, Sonne und Biomasse, in dem es dem so erzeugten Strom die Einspeisung ins öffentliche Stromnetz zu einem festgelegten Preis garantiert. Dieser liegt höher als der Preis für herkömmlichen Strom. Die Mehrkosten werden durch die sogannte „EEG-Umlage" auf alle Stromversorger umgelegt.