Verbraucherzentrale: E.on Hanse muss Stromkunden Geld zurückzahlen
Bereits 2006 hatte das Landgericht die Preisanpassungsklauseln in zwei Heizstrom-Tarifen von E.on Hanse für unzulässig erklärt. Das Urteil wurde durch einen Beschluss des Oberlandesgerichts Schleswig rechtskräftig. Dennoch weigerte sich E.on Hanse, den 32.000 betroffenen Kunden die strittige Preiserhöhung zu erstatten. Die Begründung: Da die Kunden den Jahresabrechnungen nicht widersprochen haben, hätten sie dem erhöhten Strompreis nachträglich zugestimmt.
Das Landgericht Itzehoe folgte der Auffassung der Verbraucherzentrale: Da die Preisanpassungsklausel unwirksam war, hat E.on Hanse die Preise ohne Rechtsgrundlage erhöht und sich dadurch unrechtmäßig bereichert. Deshalb muss der Konzern das Geld an die Kunden samt Zinsen zurückzahlen - egal, ob sie der Preiserhöhung widersprochen haben oder nicht. Bis Ende Juni hat das Unternehmen Zeit, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein wird nach Ablauf der Frist die betroffenen Kunden über ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren.
E.on Hanse ist kein Einzelfall. In den vergangenen Jahren haben die Gerichte zahlreiche Preisänderungsklauseln in Strom- und Gaslieferungsverträgen für unzulässig erklärt. Daraufhin änderten die Unternehmen zwar ihre Klauseln. Doch viele Energieversorger wollen die zu Unrecht einbehaltenen Beträge trotzdem behalten. Sie spekulieren darauf, dass Kunden eine Klage scheuen. Außerdem verjähren Erstattungsansprüche bereits nach drei Jahren.