E.on verzichtet auf Wiederanfahren der Altreaktoren - RWE und EnBW behalten sich Entscheidung vor
Deutschlands größter Energieversorger betonte, die Bundesregierung und die Bundestagsparteien hätten deutlich gemacht, dass die Stilllegung der sieben ältesten Kernkraftwerke und des Reaktors Krümmel fortdauern solle, bis ein neues Atomgesetz in Kraft trete. "Diesen klaren politischen Mehrheitswillen setzen wir um", teilte das Unternehmen mit.
E.on werde die betreffenden Kraftwerke deshalb auch ohne ausdrückliche Verfügung nicht wieder in Betrieb nehmen. Die zuständigen Behörden und die Übertragungsnetzbetreiber seien darüber bereits informiert. Unabhängig davon werde der Konzern aber die durch die Novellierung des Atomgesetzes entstehenden Vermögensschäden geltend machen.
RWE und EnBW wollen abwarten
Die beiden anderen von Reaktorstilllegungen betroffenen Kraftwerksbetreiber - RWE und EnBW - hielten sich die Möglichkeit zum Wiederanfahren ihrer Altreaktoren zunächst noch offen. Eine RWE-Sprecherin erklärte, der Konzern prüfe zurzeit die Beschlüsse der Bundesregierung genau. "Alles weitere werden wir entscheiden, wenn die Frage sich stellt."
Auch beim baden-württembergischen Energieversorger EnBW hieß es:
"Es gibt noch keine Entscheidung." Doch gilt es unter Beobachtern als unwahrscheinlich, dass das Unternehmen - dessen größter Aktionär die rot-grüne Landesregierung von Baden-Württemberg ist, und das schon auf eine Klage gegen das Moratorium verzichtete - ein Wiederanfahren seiner Reaktoren plant.
Das Atommoratorium läuft Mitte dieses Monats aus. Nach der Atomkatastrophe von Fukushima waren die sieben ältesten deutschen Atomkraftwerke vorläufig stillgelegt worden, soweit sie nicht ohnehin bereits für Reparatur- und Servicearbeiten vom Netz waren. Betroffen waren die Atommeiler Biblis A und B, Neckarwestheim 1, Brunsbüttel, Isar 1 sowie Unterweser und Philippsburg 1. Die Pläne der Bundesregierung für die Energiewende sehen nun vor, diese Atomkraftwerke und den Pannenreaktor Krümmel überhaupt nicht wieder ans Netz gehen zu lassen.