TelDaFax: Wer nicht kündigt, könnte doppelt zahlen

22.06.2011 von

Im Zusammenhang mit der Verkündung seiner Insolvenz am 14. Juni 2011 beeilte sich TelDaFax zu versichern, dass er seine Kunden weiterhin vertragsgemäß mit Strom und Gas beliefern werde. Das Versprechen von TelDaFax hielt jedoch nur kurz – bereits drei Tage später wurde über die Medien die Nachricht verbreitet, dass TelDaFax seine Lieferungen einstellt. Wer noch über einen Vertrag mit TelDaFax verfügt, sollte nun über eine außerordentliche Kündigung nachdenken, rät die Verbraucherzentrale Sachsen.

Wer TelDaFax die Kündigung nicht erklärt, könnte im schlimmsten Falle fortan zwei Zahlungsverpflichtungen ausgesetzt sein. „Zum einen könnte TelDaFax beziehungsweise der Insolvenzverwalter, sollte TelDaFax die Lieferung wieder aufnehmen, auf Erfüllung des bestehenden Versorgungsvertrags bestehen. Zum anderen hat der Grundversorger Anspruch auf Zahlung des im Wege der Ersatzversorgung gelieferten Stroms", so Henschler.

„Die Insolvenz berührt den Versorgungsvertrag des Verbrauchers mit TelDaFax zunächst nicht, das heißt die vertraglichen Verpflichtungen bestehen beiderseits fort", erklärt Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen. „Kommt der Versorger nunmehr aber seiner vertraglichen Lieferpflicht nicht mehr nach, berechtigt dies die Verbraucher, den Vertrag fristlos zu kündigen." Zugleich sollte man natürlich ab sofort alle Zahlungen an TelDaFax einstellen und an den Widerruf einer gegebenenfalls erteilten Einzugsermächtigung denken.

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Die Energielieferung übernimmt fortan statt TelDaFax der örtliche Grundversorger, denn das Gesetz verpflichtet diesen zur lückenlosen Weiterversorgung in der so genannten Ersatzversorgung. Die Ersatzversorgung dauert längstens drei Monate. So lange bleibt also Zeit, um sich einen neuen Versorger zu suchen oder einen geeigneten Tarif beim Grundversorger, in der Regel die örtlichen Stadtwerke, zu wählen. 

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