Deutscher Ökostrom bald nicht mehr als Ökostrom erkennbar?
Der Ökostrom-Anbieter LichtBlick übt scharfe Kritik am reformierten Erneuerbaren Energien-Gesetz (EEG), das der Deutsche Bundestag am Donnerstag verabschieden will. Das EEG will künftig eine Direktvermarktung von in Deutschland erzeugtem Ökostrom an Haushalte, Firmen oder Behörden ausschließen.
Der Grund dafür sind die Ambitionen der Bundesregierung, die Strom aus erneuerbaren Energien mit einem „Marktprämienmodell“ schneller marktfähig machen will. Dieses Marktprämienmodell für Ökostrom sieht vor, das Stromversorger wie Lichtblick Ökostrom-Erzeugern den Ökostrom direkt ab- und weiterverkaufen kann. Auf diese Weise soll der Preis für Ökostrom insgesamt verringert werden, da der Preis für Ökostrom nicht mehr durch vorher garantierte Vergütungen festgelegt wird.
„Leider hat die Marktprämie jedoch einen schwerwiegenden Geburtsfehler. Denn ein Stromanbieter kann den Wind- oder Sonnenstrom zwar kaufen, darf ihn aber nicht als Ökostrom kennzeichnen. Er muss ihn als Graustrom verkaufen. Das versteht kein Kunde", sagt LichtBlick-Chef Christian Friege. Zumal ein Federstrich im Gesetz ausreichen würde, um diese absurde Regelung aufzuheben, so Friege. Dazu müsse die grüne Stromqualität einfach vom Kraftwerksbetreiber auf den Stromhändler übertragen werden. Dann kann der aus EEG-Anlagen gekaufte Strom in der gesetzlich vorgeschriebenen Stromkennzeichnung auch als Ökostrom ausgewiesen werden.