Weitere Einschnitte bei der Solarstromförderung soll es vorerst nicht geben. Darauf haben sich die Koalitionsfraktionen verständigt, die damit einer einstimmigen Empfehlung des Bundesrates folgten.
Aufgrund der bereits bestehenden ambitionierten und an der Höhe des Marktwachstums orientierten gesetzlichen Regelung zur jährlichen Rückführung der Solarstromförderung soll auf weitere Einschnitte bei der Förderung neuer Solarstromanlagen verzichtet werden.
Derzeit beträgt die Solarstromvergütung je nach Größe und Bauart der Solaranlage 21 bis knapp 29 Cent je Kilowattstunde. Die Solarförderung wurde in den letzten zweieinhalb Jahren bereits um 40 bis 50 Prozent reduziert und soll – orientiert an der Größe des Marktwachstums – in den Folgejahren um weitere maximal 24 Prozentpunkte im Jahr zurückgefahren werden.
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„Die bestehenden Einschnitte erfordern bereits eine sehr große Kraftanstrengung der Solarunternehmen. Eine noch schnellere Absenkung der Fördersätze wäre für die Branche nicht darstellbar gewesen“, so die Einschätzung von Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des
Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW-Solar). Bedauern äußerte der Verband darüber, dass Solarstromanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen offensichtlich nicht wieder in die Solarförderung aufgenommen werden, wie von der Solarbranche mehrfach gefordert.