Bundestag hat Atomausstieg beschlossen

30.06.2011 von

Mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition stimmten die Abgeordneten am Donnerstag einem Teil der Gesetze zur Energiewende zu. Der Bundestag will den Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigen und Anreize zum Energiesparen setzen.

Um die Kernkraft zu ersetzen, sollen erneuerbare Quellen wie Sonne, Wind, Biomasse oder Wasser bis zum Ende des Jahrzehnts 35 Prozent des deutschen Stroms liefern und danach weiter wachsen. Hierfür setzt die Regierung vor allem auf neue Windparks auf hoher See, die stärker gefördert werden sollen. Auch Wasserkraft und Geothermie - Gewinnung von Strom aus Erdwärme - sollen von höheren Vergütungssätzen profitieren. Im Gegenzug sinkt die Vergütung für Windkraft an Land, Biomasse und Photovoltaik.

Hauptinstrument der staatlichen Förderung ist die sogenannte Einspeisevergütung, die bereits 1991 mit dem Stromeinspeisegesetz eingeführt und im Jahr 2000 mit dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) verfeinert und ausgeweitet wurde. Mit der jetzt vom Bundestag verabschiedeten Energiewende wird es erneut angepasst.

Das Grundprinzip bleibt allerdings: Wer Strom aus einer erneuerbaren Quelle wie Wind, Sonne, Erdwärme oder Biomasse produziert, bekommt dafür einen Fixpreis, der für 20 Jahre gilt und oberhalb des Marktpreises liegt. Die Netzbetreiber sind verpflichtet, den Ökostrom abzunehmen. Die Differenz zwischen der Vergütung und dem Marktpreis dürfen sie auf alle Stromkunden umlegen. Ausnahmen gelten für energieintensive Unternehmen.

Neben der Einspeisevergütung gibt es nun optional auch eine sogenannte Marktprämie. Sie soll die Stromerzeuger dazu anregen, nicht die fixen Vergütungen einzustreichen, sondern ihren Ökostrom am Markt zu verkaufen.

Für eine reibungslose Stromversorgung sollen zudem die Stromnetze ausgebaut werden. Damit auch der Energieverbrauch sinkt, sind zudem steuerliche Anreize zur Sanierung älterer Gebäude geplant. Hier haben die Bundesländer allerdings Änderungsbedarf angemeldet.

Der Bundesrat entscheidet am Freitag kommender Woche über das Gesetzespaket. Eine Zustimmung der Länderkammer ist nur bei der steuerlichen Förderung der Gebäudesanierung erforderlich.
(dapd/nsc/kos/nsc/sl /3)  

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