Windenenergie: Schutz seltener Vögel hat Vorrang
Zum zweiten Mal binnen eines Monats hat das Verwaltungsgericht Oldenburg die zeitweise Abschaltung einer Windkraftanlage während der Brutzeit einer seltenen Raubvogelart für rechtens erklärt. Das hohe Gewicht des Artenschutzes rechtfertige die Beschränkungen, heißt es in einem am Donnerstag ergangenen Beschluss.
Der Landkreis Aurich hatte dem Betreiber der Windkraftanlage untersagt, die Anlage zwischen Juni und August tagsüber in Betrieb zu nehmen, weil in 150 Meter Entfernung ein Wiesenweihen-Paar brütet. Dagegen hatte der Betreiber in einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Rechtsschutz beantragt.
In einem ähnlichen Fall hatte das Verwaltungsgericht bereits vor einem Monat das Vorgehen des Landkreises Aurich bestätigt. Dagegen hat der Betreiber den Angaben zufolge mittlerweile Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg eingelegt.
Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern wollen ihr Potenzial in der maritimen Wirtschaft und beim Bau von Windkraftanlagen auf hoher See gemeinsam nutzen. Beim notwendigen Ausbau der erneuerbaren Energien werde die maritime Industrie helfen, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsident Erwin Sellering gestern nach einem Treffen mit Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz in Schwerin.
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