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Investitionsanreize für KWK-Anlagen verbessert

11.07.2011 von

Investitionsanreize für KWK-Anlagen verbessertDie Bundesregierung hat am 30. Juni 2011 im Zuge des Gesetzespakets zur Energiewende auch eine Verbesserung des KWK-Gesetzes beschlossen, der am letzten Freitag auch der Bundesrat zustimmte. Das neue Gesetz stärkt die Investitonsanreize für KWK-Anlagen.

Eine wesentliche Änderung im neuen KWK-Gesetz liegt darin, dass Betreibern von KWK-Anlagen, die einen Zuschlag nach dem KWK-Gesetz erhalten wollen, nun ein längerer Zeitraum für die Inbetriebnahme ihrer KWK-Anlagen eingeräumt wird. Dieser Zeitraum wird vom 31. Dezember 2016 auf den 31. Dezember 2020 verlängert.

Des Weiteren wurde die bisherige doppelte Deckelung für KWK-Anlagen, die eine größere elektrische Leistung als 50 Kilowatt aufweisen, aufgehoben. Diese Deckelung sah bis dato eine Begrenzung des KWK-Zuschlags auf sechs Jahre beziehungsweise vier Jahre beim produzierenden Gewerbe vor. Die zweite Deckelung bezieht sich auf die Vollbenutzungsstunden. Diese betragen 30.000 Stunden. Die Bundesregierung hat nun beschlossen nur noch die Begrenzung über die Vollbenutzungsstunden im Gesetz zu fixieren.

Für die Anlagenbetreiber bedeutet die neue Regelung, die Möglichkeit, die Fahrweise der KWK-Anlagen flexibler gestalten zu können, ohne auf eventuelle Zuschlagszahlungen nach dem KWK-Gesetz verzichten zu müssen. Besonders deutlich wird dies bei KWK-Anlagen, für die nicht über das komplette Jahr eine Abnahme der Wärme gewährleistet werden kann. 

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Serie (2): Wie funktioniert eigentlich....

Serie (2): Wie funktioniert eigentlich....... die CO2-Lagerung? Das klimaschädliche Gas soll lagerfähig gemacht und in Endlagern untergebracht werden. Schwierig jedoch ist die Umsetzung. weiter

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Serie: (4): Wie funktioniert eigentlich...

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Serie (9): Wie funktioniert eigentlich...
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Serie (14): Wie funktionierte eigentlich...

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