Investitionsanreize für KWK-Anlagen verbessert
Die Bundesregierung hat am 30. Juni 2011 im Zuge des Gesetzespakets zur Energiewende auch eine Verbesserung des KWK-Gesetzes beschlossen, der am letzten Freitag auch der Bundesrat zustimmte. Das neue Gesetz stärkt die Investitonsanreize für KWK-Anlagen.
Eine wesentliche Änderung im neuen KWK-Gesetz liegt darin, dass Betreibern von KWK-Anlagen, die einen Zuschlag nach dem KWK-Gesetz erhalten wollen, nun ein längerer Zeitraum für die Inbetriebnahme ihrer KWK-Anlagen eingeräumt wird. Dieser Zeitraum wird vom 31. Dezember 2016 auf den 31. Dezember 2020 verlängert.
Für die Anlagenbetreiber bedeutet die neue Regelung, die Möglichkeit, die Fahrweise der KWK-Anlagen flexibler gestalten zu können, ohne auf eventuelle Zuschlagszahlungen nach dem KWK-Gesetz verzichten zu müssen. Besonders deutlich wird dies bei KWK-Anlagen, für die nicht über das komplette Jahr eine Abnahme der Wärme gewährleistet werden kann.