NRW: Neuer Windenergie-Erlass in Kraft getreten

12.07.2011 von

Nordrhein-Westfalen (NRW) hat gestern einen neun Windenergie-Erlass in Kraft gesetzt, mit dem das Bundesland die Aufholjagd bei der Windenergie starten will. Die Landesregierung will den Anteil der Nutzung von Windenergie an der Stromerzeugung bis zum Jahre 2020 von derzeit gut 3 auf 15 Prozent anheben.

Der neue Windenergie-Erlass baut Hürden und starre Vorschriften bei der Planung von Windenergie-Projekte ab, die bisher viele Investoren abgeschreckt haben. Zentraler Bestandteil des Windenergie-Erlasses in NRW ist das Repowering. Dabei werden alte Anlagen durch neue effiziente und leistungsstarke Anlagen am gleichen Standort ersetzt. Schon allein damit kann es gelingen, den Anteil der Windenergie an der erzeugten Strommenge deutlich zu erhöhen.

Der neue Windenergie-Erlass ermöglicht Repowering unter anderem dadurch, dass die pauschale Höhenbeschränkungen von 100 Metern anders als im alten Windenergie-Erlass für nicht mehr zulässig erklärt wurden. Ein wirtschaftlicher Betrieb erfordert unter heutigen Bedingungen im Normalfall Anlagen von 150 Metern Höhe.

Die Windenergie ist bereits ein wichtiger Innovationsmotor der Wirtschaft. Rund 2.800 Windkraftanlagen produzieren mittlerweile fast 40 Prozent des regenerativ erzeugten Stroms in Nordrhein-Westfalen, mit 26.000 Beschäftigten erwirtschaftet die Branche mehr als 8 Milliarden Euro.