Auch EnBW klagt gegen Brennelementesteuer
EnBW erklärte, das Unternehmen habe in der Vergangenheit wiederholt seine „erheblichen Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit der Kernbrennstoffsteuer“ verdeutlicht und sich rechtliche Schritte vorbehalten. Nach eingehender Prüfung würden sowohl verfassungsrechtliche als auch europarechtliche Einwände geltend gemacht.
So hätten externe Gutachter die Rechtsauffassung der EnBW bestätigt, wonach unter anderem dem Bund nicht nur die Gesetzgebungskompetenz fehle, sondern das Gesetz auch gegen die Konsensvereinbarung von 2001 verstoße. In dieser habe sich die Bundesregierung gegenüber den Betreibern verpflichtet, keine einseitigen Maßnahmen zulasten der Kernenergie zu ergreifen.
EnBW hatte sich im Streit zwischen Bundesregierung und Energiekonzernen um den Atomausstieg bislang bedeckt gehalten. Nach der Entscheidung des Bundes für einen Atomausstieg haben die Energiekonzerne ihre Zurückhaltung in Bezug auf die Steuer nach und nach aufgegeben. Eon und RWE haben ihre Klagen mittlerweile eingereicht. Nun zieht auch EnBW nach.
(dapd/kvg/mje/nsc /3)