Energieausweis schützt bei Haus- und Wohnungssuche vor versteckten Kosten

18.07.2011 von

Die von der Bundesregierung beschlossene Energiewende wird auch den Trend zu energiesparenden Immobilien verstärken. Zu Recht, denn Wohnungen und Häuser mit einer guten Energiebilanz schützen die Eigentümer und Mieter vor steigenden Nebenkosten und bieten meist auch einen überdurchschnittlichen Wohnkomfort.

Die Deutsche Energie-Agentur (dena) rät deshalb allen, die nach einem neuen Zuhause suchen, sich vor Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrags den bedarfsbasierten Energieausweis zeigen zu lassen. Er weist die energetische Qualität eines Hauses aus. „Zukünftige Hausbesitzer sollten einen genauen Blick auf den energetischen Zustand des Hauses werfen. Immerhin verbrauchen deutsche Haushalte die meiste Energie für die Heizung: Rund 87 Prozent der von Haushalten insgesamt benötigten Endenergie entfallen auf die Erzeugung von Wärme", betont Christian Stolte, Bereichsleiter der dena. Schlecht gedämmte Wände und Dächer sowie alte Fenster können dann schnell zu hohen Energiekosten führen.

Der Energieausweis nimmt ein Gebäude genau unter die Lupe und bewertet den Zustand von Wänden, Fenstern, Dach und Heizung. Das Herzstück des Energieausweises ist eine Farbskala von grün bis rot. Sie zeigt, wie viel Energie in diesem Gebäude im Durchschnitt für Heizung und Warmwasser benötigt wird. Liegt der angezeigte Wert des Gebäudes im grünen Bereich, verbraucht es wenig Energie für die Wärmeerzeugung. Liegt er dagegen im roten Bereich, werden die Energiekosten bei durchschnittlichem Heizverhalten hoch ausfallen.

Für Käufer von Immobilien ist neben der Farbskala der Blick in die Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis besonders wichtig. Diese individuellen Maßnahmen zeigen, wie hoch der Sanierungsbedarf ist und welche Kosten eventuell in den nächsten Jahren auf den neuen Besitzer zukommen. Bei einem Neubau oder einem energetisch sanierten Gebäude gibt es keine Empfehlungen.

Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten. Der Verbrauchsausweis basiert auf dem Energieverbrauch der Bewohner in den letzten drei Jahren und wird durch die Heizkostenabrechnungen bestimmt. Bei der Ausstellung eines Bedarfsausweises nimmt der Fachmann dagegen die baulichen Bestandteile eines Gebäudes genau unter die Lupe.

Seit 2008 besteht in Deutschland die Energieausweispflicht für Wohnhäuser. Eigentümer, die eine Wohnung oder ein Haus vermieten, verkaufen oder verpachten, müssen potenziellen Interessenten einen Energieausweis vorlegen.

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