NRW: Private Windkraftanlagen bekommen Aufwind

20.07.2011 von

Wer in eine kleine private Windkraftanlage im eigenen Garten oder auf dem Hausdach investieren will, soll das in Nordrhein-Westfalen (NRW) künftig erheblich schneller in die Tat umsetzen können.

Die Kommunen sind angehalten, das Genehmigungsverfahren für eine private Windkraftanlage deutlich zu vereinfachen. Das schreibt der neue Windenergie-Erlass der NRW-Landesregierung vor.

Bevor man sich für eine bestimmte private Windkraftanlage entscheidet, sollte man sich auf jeden Fall erst bei der Kommune vor Ort nach den baulichen und rechtlichen Auflagen einer privaten Windkraftanlage informieren.

Die folgenden Tipps der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sollen dabei helfen, alle wichtigen Fragen vor der Anschaffung einer privaten Windkraftanlage im Blick zu haben:

Standort: Der Wind ist der Schlüssel zum Erfolg. Bereits die doppelte Windgeschwindigkeit steigert den Energiegewinn einer privaten Windkraftanlage um das Achtfache. Eine erste Orientierung über die Windverhältnisse am Standort bieten zum Beispiel die frei zugänglichen Windkarten des Deutschen Wetterdienstes (www.dwd.de/windkarten). Außerdem ist es wichtig, die private Windkraftanlage richtig zu platzieren. Der Wind muss den Rotor einer Windkraftanlage aus allen Richtungen erreichen können und benachbarte Hindernisse überragen.

Lärmschutz: Auch die private Windkraftanlage im heimischen Garten arbeitet nicht vollkommen geräuschlos. Wer eine bestimmte Windkraftanlage im Auge hat, sollte bei der Kommune klären, ob die Geräuschentwicklung den Auflagen entspricht. Wichtig zu wissen: Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für eine private Windkraftanlage muss eine rechnerische Vorhersage vorgelegt werden, welche Schallimmissionen zu erwarten sind.

Wirtschaftlichkeit: Sinnvoll ist die Anschaffung einer Windkraftanlage, wenn der Großteil der erzeugten Energie in den eigenen Haushalt fließt, zum Beispiel um den Kühlschrank auf Trab zu halten. Ähnlich wie bei Photovoltaik-Anlagen können Nutzer die überschüssige Energie ins öffentliche Netz einspeisen und erhalten dafür eine Vergütung nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG). Die Vergütung orientiert sich allerdings an den großen Windenergieanlagen. Die relativ hohen Kosten für Anschaffung und Betrieb einer kleinen Windkraftanlage werden darin leider nicht berücksichtigt.

Anlagenauswahl: Als kleine Windkraftanlagen gelten solche bis 50 Meter Höhe. Für private Haus- und Grundstückseigentümer kommen Windkraftanlagen bis 30 Kilowatt (kW) Nennleistung in Frage. Erzeugt eine solche private Windkraftanlage über 24 Stunden beispielsweise konstant zehn kW Strom, könnten damit einen Tag lang etwa 400 Energiesparlampen à 25 Watt zum Leuchten gebracht werden. Bei einer Leistung bis 30 kW kann der Betreiber auch den bestehenden Hausanschluss nutzen. Zurzeit sind überwiegend Anlagen bis zehn kW auf dem Markt. Unterschieden wird zwischen zwei Bauarten mit unterschiedlichen Eigenschaften – je nachdem, ob der Rotor horizontal oder vertikal ausgerichtet ist. 

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