Energieausweis: Praxistest mit durchwachsenem Resümee
Seit 2009 ist er verpflichtend: Bei Vermietung oder Verkauf eines Wohngebäudes muss dem Mieter oder Käufer auf Verlangen ein Energieausweis vorgelegt werden. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat nun die „Evaluierung ausgestellter Energieausweise" veröffentlicht, wie die Verbraucherzentrale des Saarlandes berichtet.
Wie die Ergebnisse zeigen, liegt der Energieausweis trotz der gesetzlichen Verpflichtung bei Vermietung oder Verkauf häufig nicht vor und wenn Energieausweise vorliegen, gibt es große Abweichungen bei den Ergebnissen. Diese sind unter anderem davon abhängig, ob es sich um einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis handelt.
Die Tatsache, dass der Energieausweis 10 Jahre lang gültig ist, werfe zudem die Frage auf, ob die Farben dann immer noch an den gleichen Stellen grün, gelb oder rot sind. Neben der Farbskala sind auch die Zahlenwerte angegeben, die allerdings nur von Fachleuten gedeutet werden können.