Seit 2009 ist er verpflichtend: Bei Vermietung oder Verkauf eines Wohngebäudes muss dem Mieter oder Käufer auf Verlangen ein Energieausweis vorgelegt werden. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat nun die „Evaluierung ausgestellter Energieausweise" veröffentlicht, wie die Verbraucherzentrale des Saarlandes berichtet.
Wie die Ergebnisse zeigen, liegt der Energieausweis trotz der gesetzlichen Verpflichtung bei Vermietung oder Verkauf häufig nicht vor und wenn Energieausweise vorliegen, gibt es große Abweichungen bei den Ergebnissen. Diese sind unter anderem davon abhängig, ob es sich um einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis handelt.
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Das Resümee der Studie fällt daher durchwachsen aus: Für Laien sei es häufig schwierig, die Ergebnisse eines Energieausweises zu verstehen, da beispielsweise die in dem Ausweis enthaltene Farbskala leicht zu Missverständnissen führe. Die farbliche Darstellung von rot über gelb bis grün soll das Bewertungsergebnis zwar leicht erkennbar machen, da der grünliche Bereich der Skala aber viel zu groß ist, können die Werte von Laien nicht richtig eingeschätzt werden. Außerdem würden die im Energieausweis empfohlenen Maßnahmen zur energetischen Verbesserung vielfach nicht als hilfreich angesehen, da sie zu pauschal seien.
Die Tatsache, dass der Energieausweis 10 Jahre lang gültig ist, werfe zudem die Frage auf, ob die Farben dann immer noch an den gleichen Stellen grün, gelb oder rot sind. Neben der Farbskala sind auch die Zahlenwerte angegeben, die allerdings nur von Fachleuten gedeutet werden können.
Warum der Energieausweis trotzdem ein sinnvolles Instrument ist, um die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern, lesen Sie hier.