Tipps zur Prüfung der Stromrechnung
„Es ist tatsächlich so, dass eine Reihe von Verbrauchern Probleme mit ihrer Stromrechnung haben", sagt Roland Pause, Energieexperte der Verbraucherzentrale Sachsen. Dabei kann eine mögliche Nachzahlung die verschiedensten Gründe haben. Zum einen könnte der monatliche Abschlag der Stromrechnung nicht dem angenommenen Verbrauch entsprechen. Zum anderen kann es auch sein, dass tatsächlich mehr Gas oder Strom verbraucht wurden, weil sich zum Beispiel Nachwuchs eingestellt hatte.
Darüber hinaus können sich auch Fehler bei der Stromrechnung eingeschlichen haben. Fehler sind in der Stromrechnung meist nur schwer zu finden. Oft kommt es auch vor, dass die Stromrechnung zwar richtig ist, aber von falschen Daten ausgegangen wurde oder sogar Zählernummern verwechselt wurden. Hier hilft ein Vergleich mit der Stromrechnung des Vorjahres. Wenn kein Zähler getauscht wurde, müssen die Nummern übereinstimmen. Der Zählerendstand auf der Stromrechnung des Vorjahres muss dem Anfangsstand der aktuellen Stromrechnung entsprechen.
Häufig vermuten Verbraucher auch, dass der Stromzähler falsch zählt. Das ist in der Regel aber nicht der Fall. Bestehen Zweifel an der Richtigkeit eines gültig geeichten Stromzählers, kann über den Eigentümer des Stromzählers (gewöhnlich das Energieversorgungsunternehmen) eine Befundprüfung bei einer staatlich anerkannten Prüfstelle beantragt werden. Liegt die Messgenauigkeit innerhalb der Verkehrsfehlergrenzen, sind die Kosten der Prüfung selbst zu tragen. Bei Überschreitung der Fehlergrenzen trägt der Eigentümer des Zählers die Kosten. Hierzu sollte man aber wissen, dass diese Fehlergrenzen je nach Genauigkeitsklasse des Zählers bei sechs bis zehn Prozent des Anzeigewertes liegen können.