Energiewende: Verbraucherzentrale benennt Probleme
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat auf Probleme hingewiesen, die die aktuellen Beschlüsse und Gesetze zur Energiewende mit sich bringen und die sich letztlich negativ auf die Verbraucher auswirken:
1. Unkoordinierter Ausbau erneuerbarer Energien
Nach einer aktuellen Umfrage der Deutschen Energie-Agentur (DENA) unter den Bundesländern findet im Rahmen der Energiewende eine völlig unabgestimmte Planung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien statt. Dies erschwert erheblich den effizienten Netzausbau, der für die Energiewende notwendig ist. Da die privaten Verbraucher einen großen Teil dieser Ausbaukosten über ihre Stromrechnung werden bezahlen müssen, ist eine abgestimmte Planung und Koordinierung für eine nachhaltige Akzeptanz der Energiewende dringend erforderlich.
Das Thema Stromsparen kommt in den aktuellen Gesetzen und Verordnungen zur Energiewende so gut wie nicht vor. Dabei entscheidet der Stromverbrauch mit darüber, wie schnell und mit welchem Aufwand die Energiewende möglich ist. Steigt der derzeitige jährliche Stromverbrauch der Privathaushalte in Deutschland von 160 Milliarden Kilowattstunden pro Jahr um ein Prozent, liegt der Verbrauch in 20 Jahren bereits bei 195 Milliarden Kilowattstunden. Sinkt er dagegen jährlich um ein Prozent, so landet man in 2030 bei 130 Milliarden Kilowattstunden. Die Konsequenz: Nur in Verbindung mit konsequentem Energiesparen ist eine schnelle und kostengünstige Energiewende möglich.
3. Energetische Gebäudesanierung
Im Gebäudebestand in Deutschland schlummert ein erhebliches Energieeinsparpotential, das man für die Energiewende nutzen kann. Um dieses in absehbarer Zeit zu heben, ist es dringend erforderlich, die Modernisierungsrate auf zwei oder besser drei Prozent jährlich anzuheben, um der Energiewende mehr Schwung zu verleihen. Wenn man die Hausbesitzer zur Sanierung nicht zwingen will, muss man entsprechende finanzielle Anreize schaffen. Die steuerliche Absetzbarkeit von Investitionen in die energetische Gebäudemodernisierung wäre ein probates Mittel. Hier könnte man das Thema Steuerentlastung mit sinnvollen Effekten der Energiewende wie Energieeinsparung, Klimaschutz und Schaffung von Arbeitsplätzen verbinden. Doch die gute Idee der Bundesregierung wurde von den Bundesländern wieder kassiert, da diese aufgrund der angespannten Haushalte dies nicht mitragen wollen.
4. Wettbewerb auf dem Energiemarkt
Parallel zur Energiewende wurde auch das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) novelliert. Darin sind unter anderem die Wettbewerbsregeln auf dem deutschen Energiemarkt festgelegt. Die EU forderte in ihrer Binnenmarktrichtlinie beispielsweise, dass die Frist für den Wechsel des Energieversorgers auf drei Wochen beschränkt werden muss. Die Umsetzung ist bereits seit März überfällig. Das novellierte EnWG sieht nun vor, dass diese 3-Wochen-Frist erst ab dem Zeitpunkt beginnt, zu dem der neue Versorger den Kunden beim Netzbetreiber angemeldet hat. Das führt dazu, dass der komplette Wechsel dann doch fünf bis sechs Wochen dauert, nachdem der Kunde den Auftrag erteilt hat. So schafft man keine wesentliche Verbesserung für die Verbraucher.