Baden-Württemberg: Eckpunkte für Windkraft-Gesetz beschlossen
Mit der Neuregelung sollen die Vorranggebiete für Windkraftanlagen ausgeweitet und die bisherigen Ausschlussgebiete abgeschafft werden. In der Sommerpause wird die Gesetzesnovelle erarbeitet. Sie soll dann Anfang 2012 in Kraft treten. Bis 2020 sollen rund zehn Prozent des Stroms im Land mit eigener Windkraft erzeugt werden.
Der Naturschutzbund NABU begrüßte die Planungen, forderte jedoch eine "intensive Einbeziehung der Umwelt- und Naturschutzverbände". Da Windkraftanlagen für Vögel und Fledermäuse gefährlich sein könnten, müsse der Natur- und Artenschutz beim Ausbau besonders berücksichtigt werden.
Als "positiven und längst überfälligen Schritt in Richtung zeitgemäße Energiewende" bezeichnete der BUND die Eckpunkte. Da den Kommunen durch die gesetzliche Neuerung mehr Verantwortung zukommt, warnte der Umweltverband jedoch davor, nun "aufs Geratewohl mit Planungen an hoch umstrittenen Standorten" mit dem Ausbau loszulegen. "Dies ist auch völlig unnötig, da genügend geeignete Flächen im Land vorhanden sind, auf die problemlos und konfliktfrei zugegriffen werden kann", hieß es weiter. (dapd/hns/kvg/kos/1)