Einfacherere Entsorgung von Energiesparlampen gefordert
In Geschäften fehlen vielfach Hinweisschilder, die Kunden müssen aktiv nachfragen. „Das freiwillige System funktioniert nicht. Die Bundesregierung muss die Rücknahme gesetzlich regeln", fordert deshalb vzbv-Energieexperte Holger Krawinkel. Am 1. September beginnt die dritte Stufe der EG-Verordnung zu Haushaltslampen. Standardglühlampen mit mehr als 40 Watt dürfen dann nicht mehr in Verkehr gebracht werden.
Derzeit ist der Handel gesetzlich nicht verpflichtet, gebrauchte Energiesparlampen zurückzunehmen. Die Bundesregierung setzt auf die freiwillige Rücknahme und wehrt sich auch in Europa gegen bindende Regelungen. Dabei besteht Handlungsbedarf: Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) hat in ihrem Marktcheck zwar festgestellt, dass inzwischen rund zwei Drittel der Händler alte Lampen auf Nachfrage zurücknehmen. Hinweisschilder gab es jedoch nur in jedem zehnten Geschäft, Sammelboxen fast nie. Die meisten Supermärkte und Discounter verweigern bisher die Rücknahme.