Netzagentur will kein AKW als Kaltreserve nutzen
Die acht stillgelegten Atomkraftwerke bleiben endgültig abgeschaltet. Die Bundesnetzagentur will keines dieser Kraftwerke zur Überbrückung möglicher Stromengpässe im Winterhalbjahr nutzen. Dies teilte der Präsident der Behörde, Matthias Kurth, am Mittwoch in Berlin mit. Stattdessen sollen mehrere konventionelle Kraftwerke den Energiebedarf in kalten Wintern decken.
Als sogenannte Kaltreserve hat die Bundesnetzagentur das Großkraftwerk 3 in Mannheim, das Kraftwerk 2 Mainz-Wiesbaden, Block C des Kraftwerks in Ensdorf (Saarland) sowie das Kraftwerk Freimann in München identifiziert. Auch die Mineralölraffinerie Oberrhein in Karlsruhe könne als Standort genutzt werden, teilte die Behörde mit.
Damit stehen Reservekapazitäten in Höhe von 1.009 Megawatt zur Verfügung. Kurth versicherte jedoch: «Wenn wir einen milden Winter bekommen, wird vielleicht kein einziges dieser Kraftwerke laufen müssen.» Zudem könnten zusätzlich auch Reserveleistungen in Österreich mit einer Kapazität von 1.075 Megawatt genutzt werden.
Mit der Verabschiedung der neuen Energiegesetze hatte die Behörde den Auftrag erhalten, bis zum 1. September zu entscheiden, ob einer der während des Atommoratoriums stillgelegten Reaktoren zur Sicherung der Netzstabilität vorübergehend weiter in Bereitschaft gehalten werden soll. «Es bleibt uns erspart, ein Kernkraftwerk zu aktivieren für diese Zwecke», sagte Kurth. Die Situation bleibe aber ernst.
Eine vollständige Absicherung „gegen jedwedes Risiko“ sei „technisch und wirtschaftlich unmöglich“. Vor allem in Süddeutschland werde sich die Situation bis 2014 nicht verändern.
Die jetzt festgestellten Reservekapazitäten sollten daher auch nach 2013 verfügbar bleiben. „Wir sollten nicht ständig wieder etwas abschalten, bevor wir etwas zuschalten“, sagte Kurth. Er plädierte dafür, im nordrhein-westfälischen Datteln die Kraftwerksblöcke 1 bis
3 weiterzubetreiben und Block 4 fertigzustellen. Auch das hessische Kraftwerk Staudinger solle über den eigentlich vorgesehenen Stilllegungstermin 31. Dezember 2012 hinaus in Reserve betrieben werden.
(dapd/nsc/fgr /3)