FlexStrom: Einstweilige Verfügung gegen Stadtwerke Erding

02.09.2011 von

Der Stromversorger FlexStrom hat gegenüber den Stadtwerken Erding eine Einstweilige Verfügung wegen Falschaussage erwirkt.

Der Geschäftsführer der Stadtwerke Erding hatte sich in der "Süddeutschen Zeitung" abwertend und wahrheitswidrig über den Stromanbieter FlexStrom geäußert. Dabei hatte er vor günstigen Angeboten des Wettbewerbs gewarnt – nur wenige Wochen nachdem die Stadtwerke Erding ihren Gaspreis um 15 Prozent erhöht hatten. Seit dem 1. August muss ein Familienhaushalt (Jahresverbrauch 20.000 Kilowattstunden) im Grundversorgungstarif der Stadtwerke Erding rund 170 Euro im Jahr mehr bezahlen.

In den öffentlichen Äußerungen des Stadtwerk-Geschäftsführers sah das Landgericht Erding einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht – und erließ auf Antrag von FlexStrom am 25. August 2011 eine Einstweilige Verfügung. FlexStrom hatte die Stadtwerke zuvor zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Weil die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben wurde, sah sich der unabhängige Stromanbieter zur Anrufung des Gerichts gezwungen. 

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