Länderklausel kann CO2-Endlager nicht verhindern
Entgegen den bisherigen Erwartungen werden Bundesländer CO2-Endlager nicht zuverlässig verhindern können. Die im Gesetz zur Abscheidung und Lagerung von CO2 (CCS-Gesetz) vorgesehene Länderklausel, mit der verschiedene Bundesländer CO2-Lagerstätten auf ihrem Gebiet ausschließen wollen, bietet keine ausreichende Rechtssicherheit für ein Veto einzelner Länder. Zu diesem Schluss kommt ein vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und Greenpeace in Auftrag gegebenes juristisches Gutachten.
Das Rechtsgutachten bestärkt verfassungsrechtliche Zweifel, ob CO2-Lager in einzelnen Bundesländern per Landesgesetz auf Dauer ausgeschlossen werden können. „Nach der jetzigen Fassung des CCS-Gesetzes können CO2-Endlager auf Landesgebiet faktisch nur für die nächsten sechs Jahre ausgeschlossen werden", sagt Roda Verheyen, Rechtsanwältin und Verfasserin des Gutachtens. Nach der Revision des Gesetzes im Jahr 2017 ist der Einstieg in die unbeschränkte Anwendung erneut möglich.