Eon Hanse: "ThermoStrom"-Kunden droht Anspruchsverjährung
Eon Hanse verweigert sich bis heute einer die Interessen aller 32.000 betroffenen „ThermoStrom“-Kunden berücksichtigenden Regelung und legt Berufung ein, obwohl seit 2007 feststeht, dass es keine Rechtsgrundlage für die kassierten Preiserhöhungen gibt. Das Landgericht Itzehoe hat Eon Hanse verurteilt, den „ThermoStrom“-Kunden die zu Unrecht vorgenommenen Strompreiserhöhungen aus den Jahren 2006 bis 2008 zu erstatten.
Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein vermutet deshalb, dass Eon Hanse auf Zeit spielt und auf den Eintritt der Verjährung der Rückerstattungsansprüche an „Thermostrom“-Kunden zum Jahresende hofft, um ihren 32.000 „Thermostrom“-Kunden die geschätzt insgesamt 4,5 Millionen Euro zu Unrecht kassierten Preiserhöhungen nicht erstatten zu müssen.
Wegen der Vielzahl der hier gleichgelagerten Gerichtsverfahren der „Thermostrom“-Kunden wäre es nach Auffassung der Verbraucherzentrale ein Beitrag zu effektiverem Verbraucher-rechtsschutz, wenn sich der europäische wie auch der deutsche Gesetzgeber dazu durchringen würde in allen Verfahren, wo Erstattungsansprüche einer Vielzahl von Verbrauchern im Streit sind, die Möglichkeit einer Musterklage einzuführen, ähnlich dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG).