Eon Hanse: "ThermoStrom"-Kunden droht Anspruchsverjährung
Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein vermutet deshalb, dass Eon Hanse auf Zeit spielt und auf den Eintritt der Verjährung der Rückerstattungsansprüche an „Thermostrom“-Kunden zum Jahresende hofft, um ihren 32.000 „Thermostrom“-Kunden die geschätzt insgesamt 4,5 Millionen Euro zu Unrecht kassierten Preiserhöhungen nicht erstatten zu müssen.
Wegen der Vielzahl der hier gleichgelagerten Gerichtsverfahren der „Thermostrom“-Kunden wäre es nach Auffassung der Verbraucherzentrale ein Beitrag zu effektiverem Verbraucher-rechtsschutz, wenn sich der europäische wie auch der deutsche Gesetzgeber dazu durchringen würde in allen Verfahren, wo Erstattungsansprüche einer Vielzahl von Verbrauchern im Streit sind, die Möglichkeit einer Musterklage einzuführen, ähnlich dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG).