Stromkosten übersteigen oft "Hartz IV-Hilfeniveau”
Immer häufiger melden sich Hilfeempfänger bei der Verbraucherzentrale wegen einer drohenden Stromsperre. Ein Einpersonen Haushalt bekommt im Jahr 321,80 Euro für Strom im Rahmen seiner Hartz IV-Leistung. Damit kommen nur sehr sparsame Zeitgenossen aus, die zudem auch einen besonders preiswerten Vertrag gefunden haben, erläutert Angelika Baumgardt von der Verbraucherzentrale Saarland.
Nach einer Beispielberechnung darf ein sehr sparsamer Einpersonen-Haushalt lediglich um die 1.100 Kilowattstunden im Jahr verbrauchen, um den Hilfesatz nicht zu übersteigen. Dies ist nur möglich, wenn die Warmwasserbereitung zum Duschen und Händewaschen nicht mittels elektrischem Durchlauferhitzer oder Boiler geschieht.
Sollte bei der Warmwasserbereitung dennoch auf einen elektrischen Durchlauferhitzer oder Boiler zurückgegriffen werden, erhöht sich deshalb der amtliche Zuschuss, denn für die Warmwasserbereitung gelten die Bestimmungen analog zu der Heizkostenerstattung.
Einen Jahresverbrauch von 1.100 Kilowattstunden kann man natürlich trotzdem schnell erreichen, wenn im Haushalt alle üblichen Tätigkeiten wie Kochen und Wäschewaschen anfallen. Die Verbraucherzentrale weist deshalb darauf hin, dass es Anwendungen gibt, auf die weitgehend verzichtet werden muss, wenn man den Stromverbrauch in Grenzen halten will. Beispielsweise verbraucht ein elektrischer Wäschetrockner relativ viel Strom, zumindest, wenn er regelmäßig genutzt wird.
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