Stromkosten übersteigen oft "Hartz IV-Hilfeniveau”
Nach einer Beispielberechnung darf ein sehr sparsamer Einpersonen-Haushalt lediglich um die 1.100 Kilowattstunden im Jahr verbrauchen, um den Hilfesatz nicht zu übersteigen. Dies ist nur möglich, wenn die Warmwasserbereitung zum Duschen und Händewaschen nicht mittels elektrischem Durchlauferhitzer oder Boiler geschieht.
Sollte bei der Warmwasserbereitung dennoch auf einen elektrischen Durchlauferhitzer oder Boiler zurückgegriffen werden, erhöht sich deshalb der amtliche Zuschuss, denn für die Warmwasserbereitung gelten die Bestimmungen analog zu der Heizkostenerstattung.
Einen Jahresverbrauch von 1.100 Kilowattstunden kann man natürlich trotzdem schnell erreichen, wenn im Haushalt alle üblichen Tätigkeiten wie Kochen und Wäschewaschen anfallen. Die Verbraucherzentrale weist deshalb darauf hin, dass es Anwendungen gibt, auf die weitgehend verzichtet werden muss, wenn man den Stromverbrauch in Grenzen halten will. Beispielsweise verbraucht ein elektrischer Wäschetrockner relativ viel Strom, zumindest, wenn er regelmäßig genutzt wird.
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Parallel spielt es eine sehr große Rolle, welchen Stromliefervertrag man abgeschlossen hat. Nur wenn sowohl der Arbeitspreis pro Kilowattstunde als auch der Grundpreis pro Monat günstig sind, wird das Geld zur Begleichung der Rechnung ausreichen.
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