Bundesländer stoppen unterirdische CO2-Speicherung

23.09.2011 von

Die Bundesländer haben die geplante unterirdische Speicherung von Kohlendioxid (CCS) gestoppt. Die Länder verweigerten am Freitag einem Gesetzentwurf der Bundesregierung ihre Zustimmung, wonach CO2, das bei der Verbrennung in Kohlekraftwerken entsteht, abgeschieden und in mehreren hundert Metern Tiefe verpresst werden sollte.

Der Gesetzentwurf enthielt auch eine sogenannte Länderklausel, wonach die Bundesländer das Recht haben sollten, Speicherstätten auf ihrem Gebiet abzulehnen.

Die Länder lehnen das Vorhaben aus verschiedenen Gründen ab. Brandenburg wendet sich insbesondere gegen die Länderklausel. Andere, darunter Nordrhein-Westfalen oder Baden-Württemberg, forderten eine grundsätzliche Überarbeitung des Gesetzes.

CCS steht für „Carbon Capture and Storage“, zu deutsch „Kohlendioxid-Abscheidung und –Lagerung“. Bei dieser Technik wird Treibhausgas nicht wie üblich in die Atmosphäre entlassen, sondern für den Transport und die unterirdische Speicherung weiterbehandelt. Fachleute sprechen auch von „CO2-Abscheidung“ oder „CO2-Sequestrierung“.

Noch steckt die Technik in den Kinderschuhen. Vattenfall beispielsweise betreibt im Spremberger Ortsteil Schwarze Pumpe (Spree-Neiße) seit September 2008 eine Pilotanlage. Im Jahr 2015 will der Energiekonzern ein Demonstrationskraftwerk in Jänschwalde (Spree-Neiße) in Betrieb nehmen. Hier soll die CCS-Technik bei einer Leistung von 300 bis 500 Megawatt erstmals im Kraftwerksmaßstab umgesetzt werden.

Zur Abscheidung von Kohlendioxid gibt es verschiedene Verfahren, die im Wesentlichen auf Verbrennung beruhen. Nach Einschätzung vieler Experten wird die Technologie aber erst 2020 marktreif sein.

Ist das Kohlendioxid erst einmal abgetrennt, warten weitere technische Hürden: Das Gas muss transportiert und über Jahrzehnte sicher unterirdisch eingeschlossen werden. Hierfür nehmen Wissenschaftler sowohl ehemalige Erdgaslagerstätten als auch andere geologische Formationen ins Visier, sogenannte „saline Aquifere“. Als ideal werden Lagerstätten ab etwa 800 Metern Tiefe angesehen, weil der dort herrschende Druck das Gas verdichtet und ein Austreten angeblich verhindert.
(dapd/nsc/kem /1)
 

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