CCS-Technik: VKU fordert Rechtssicherheit für Unternehmen
In der gestrigen Sitzung des Bundesrates zum umstrittenen Gesetzentwurf, zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid (CCS), konnte keine Einigung zwischen Bund und Ländern erzielt werden. Der Bundesrat lehnt das Gesetz ab. Schwerpunkt war das Verhältnis zu Haftungsfragen und der kontrovers diskutierten Länderklausel.
Die Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid wird seitens der EU und der Bundesregierung befürwortet, um die CO2-Einsparungsziele zum Klimaschutz zu erreichen. „Nach unserem Verständnis ist CCS lediglich eine potentielle Option zur Erreichung der für den Klimaschutz notwendigen CO2-Minderungsziele im Energiesektor. Sie muss daher im Wettbewerb mit anderen Klimaschutz-technologien wie der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und den erneuerbaren Energien bestehen", erklärt Hans-Joachim Reck.