Gericht: Kauf von EnBW-Aktien war verfassungswidrig
Die abgewählte Regierung unter Mappus hatte sich beim Ankauf von über 45 Prozent der EnBW-Aktien auf der Notbewilligungsrecht des Finanzministers berufen und den Landtag in das Geschäft nicht mit einbezogen. Daraufhin reichten die früheren Oppositionsfraktionen von SPD und Grünen noch vor der Landtagswahl im März Klage ein.
Beklagter in dem Streit ist nach dem Regierungswechsel kurioserweise allerdings nicht mehr der damalige Finanzminister Willi Stächele, sondern der heutige Amtsträger Nils Schmid (SPD), der damals die Klage mit eingereicht hatte. Mappus, der sich aus dem politischen Geschäft zurückgezogen hat und für den Pharma-Konzern Merck nach Brasilen geht und Stächele waren nicht als Zeugen geladen.
Der Vorsitzende Richter Eberhard Stilz betonte die „herausragende Bedeutung des Haushaltsrecht“ und stellte fest, die Landesregierung habe sich zu Unrecht auf das Notbewilligungsrecht des Finanzministers gestützt. Laut dem in Artikel 81 der Landesverfassung verankerten Notbewilligungsrecht kann der Finanzminister außerplanmäßigen Ausgaben erst mit nachträglicher Genehmigung des Landtags zustimmen, allerdings nur „im Falle eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses“.
Laut Staatsgericht hätte sich der Finanzminister nur in Fällen großer zeitlicher Eile auf das Notbewilligungsrecht stützen dürfen. Eine besondere Eile sei in diesem Fall aber weder vorgetragen worden, noch habe dies der Staatsgerichtshof feststellen können. Auch Kursschwankungen am Kapitalmarkt noch Geheimhaltungsprlichten gegenüber den Vertragspartner könnten keine Rechtfertigung dafür sein, auf eine vorrangige Entscheidung des für Budgetfragen zuständigen Parlaments zu verzichten. (dapd/kvg/kos /3)