EnBW-Kauf: Land Baden-Württemberg stützte sich auf zweifelhaftes Gutachten
Die ehemalige Landesregierung von Baden-Württemberg hat sich Medienberichten zufolgen bei dem umstrittenen Kauf des 45-prozentigen Aktienpaketes am Energieversorger EnBW für fast fünf Milliarden Euro auf ein zweifelhaftes Gutachten gestützt.
In dem Papier, das dem Düsseldorfer „Handelsblatt“ vorliegt, argumentieren die Anwälte von Gleiss Lutz, dass eine Befassung des Parlaments mit dem EnBW-Kauf nicht nötig gewesen sei. Zum einen jedoch datiert das dem „Handelsblatt“-Bericht zufolge lediglich sechs Seiten umfassende Papier vom 15. Dezember 2010. Der Deal wurde aber bereits am 6. Dezember vom damaligen baden-württembergischen Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU) verkündet.
Die Anwälte von Gleiss Lutz führten dem Bericht zufolge zudem als einen der Gründe für die Notbewilligungsklausel aus, dass sich durch den Parlamentsvorbehalt das Pflichtangebot an die übrigen Aktionäre verteuert hätte.
Der Stichtag für die Berechnung des Angebotspreises wäre den Anwälten zufolge deshalb in die Zukunft verschoben worden. Anwälte und Investmentbanker versichern jedoch, dass der Angebotspreis mit einem freiwilligen Angebot am Tag der Bekanntgabe festgestanden hätte.
Der ehemalige Ministerpräsident Stefan Mappus hatte Anfang Dezember überraschend verkündet, dass das Land für knapp fünf Milliarden Euro 45 Prozent der Anteile an der EnBW von Electricité de France übernehme. Im Kaufvertrag war keine Klausel vorgesehen, die den Kauf unter den Vorbehalt stellt, dass der Landtag zustimmt. Dies hat der Staatsgerichtshof in Stuttgart inzwischen als Verfassungsbruch gewertet.