Eon Hanse will Stromverträge einseitig ändern
Die Eon Hanse Vertrieb GmbH schreibt aktuell zehntausende Kunden mit „Joker 2000“-, „Joker duo“- und „ThermoStrom09“-Verträgen an und fügt geänderte Allgemeine Geschäftsbedingungen bei.
Die neuen Vertragsbedingungen sollen nach Auffassung von Eon auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden ab dem 1. Dezember Vertragsbestandteil werden. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein empfiehlt den Betroffenen sich gegen die Preiserhöhungen zu wehren und den Wechsel zu einem günstigeren Anbieter.
Eon Hanse schreckt hier vor der kunden-freundlichen Kündigung des Altvertrages und dem Angebot neuer Verträge zurück. Stattdessen versucht das Unternehmen den Kunden neue Verträge unterzujubeln, um die nach Auffassung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein unwirksamen und nicht zu Preiserhöhungen berechtigenden Preisklauseln der Altverträge durch neu gefasste Preisklauseln zu ersetzen.
Die bisherigen Preisänderungsklauseln in den drei Stromverträgen von Eon Hanse genügen nach Einschätzung der Verbraucherzentrale nicht den Vorgaben des Bundesgerichtshofes. Betroffene Eon Kunden haben deshalb nach Auffassung der Verbraucherzentrale Erstattungsansprüche hinsichtlich der gezahlten Preiserhöhungen und können auch die Bezahlung zukünftiger Preiserhöhungen verweigern.
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