Eon Hanse will Stromverträge einseitig ändern

19.10.2011 von

Die Eon Hanse Vertrieb GmbH schreibt aktuell zehntausende Kunden mit „Joker 2000“-, „Joker duo“- und „ThermoStrom09“-Verträgen an und fügt geänderte Allgemeine Geschäftsbedingungen bei.

Die neuen Vertragsbedingungen sollen nach Auffassung von Eon auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden ab dem 1. Dezember Vertragsbestandteil werden. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein empfiehlt den Betroffenen sich gegen die Preiserhöhungen zu wehren und den Wechsel zu einem günstigeren Anbieter.

Eon Hanse schreckt hier vor der kunden-freundlichen Kündigung des Altvertrages und dem Angebot neuer Verträge zurück. Stattdessen versucht das Unternehmen den Kunden neue Verträge unterzujubeln, um die nach Auffassung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein unwirksamen und nicht zu Preiserhöhungen berechtigenden Preisklauseln der Altverträge durch neu gefasste Preisklauseln zu ersetzen.

Die bisherigen Preisänderungsklauseln in den drei Stromverträgen von Eon Hanse genügen nach Einschätzung der Verbraucherzentrale nicht den Vorgaben des Bundesgerichtshofes. Betroffene Eon Kunden haben deshalb nach Auffassung der Verbraucherzentrale Erstattungsansprüche hinsichtlich der gezahlten Preiserhöhungen und können auch die Bezahlung zukünftiger Preiserhöhungen verweigern.

Wer zukünftig die Preise kürzen will, sollte der Änderung der Vertragsbedingungen kurzfristig per Einschreiben widersprechen. Wer ohne Rechtsstreit preisgünstig mit Strom versorgt werden will, sollte wie von Eon angeboten bis spätestens 31. Oktober per Einschreiben den Vertrag kündigen und sich zeitnah einen neuen Anbieter suchen. Für „ThermoStrom09“-Kunden ist der Wechsel zu einem anderen Versorger häufig nicht möglich, da es für Heizstrom zumeist keine Konkurrenzanbieter gibt.

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